EU-Baumusterprüfung
Wasserdichte Dokumentation für Anhang-IV-Maschinen

Wir machen Ihr Technical File prüffähig und begleiten Sie sicher durch das Bewertungsverfahren mit Benannten Stellen.

EU-Baumusterprüfung
Wasserdichte Dokumentation für Anhang-IV-Maschinen

Wir machen Ihr Technical File prüffähig und begleiten Sie sicher durch das Bewertungsverfahren mit Benannten Stellen.

Kreissägen, Pressen, Hebebühnen: Bei Maschinen mit hohem Gefährdungspotenzial (gelistet in Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. Anhang I der neuen Maschinenverordnung) reicht das interne Konformitätsbewertungsverfahren oft nicht aus. Spätestens, wenn harmonisierte Normen nicht vollständig angewendet werden können, ist eine EG-Baumusterprüfung durch eine Benannte Stelle zwingend vorgeschrieben. Das bedeutet für Konstruktion und Redaktion: Das Technical File wird auf Herz und Nieren von externen Prüfern auditiert. KERN TecDoc nimmt Ihnen diese Hürde. Wir bereiten Ihre Risikobeurteilungen, Berechnungen und Anleitungen exakt nach den Vorgaben der Prüfinstitute auf und übernehmen die fachliche Kommunikation – für einen reibungslosen und schnellen Zertifizierungsprozess.

Kernvorteile & Services (Unsere Expertise für Ihr Prüfverfahren)

Wir bereiten Sie nicht nur vor, sondern stehen Ihnen während des gesamten Audits durch die Benannte Stelle (z. B. TÜV, DEKRA, DGUV) zur Seite:

Prozess / Methodik (In 3 Schritten zur bestandenen Baumusterprüfung)

Eine gescheiterte Baumusterprüfung verzögert den Markteintritt enorm. Wir sichern Ihren Prozess methodisch ab:

1
Klassifizierung & Normenabgleich

Wir analysieren Ihr Produkt, prüfen die Einstufung (Anhang IV/Anhang I) und ermitteln, ob eine Baumusterprüfung unausweichlich ist oder durch die vollständige Anwendung harmonisierter C-Normen vermieden werden kann.

2
Dokumentations-Konsolidierung

Wir schnüren das maßgeschneiderte Datenpaket für die Prüfstelle. Besonderer Fokus liegt auf der lückenlosen Nachvollziehbarkeit der Risikominderung (nach EN ISO 12100) und der normgerechten Betriebsanleitung (nach IEC 82079-1).

3
Verfahrensbegleitung

Einreichen der Unterlagen, Begleitung bei physischen Maschinenprüfungen vor Ort und schnelles, iteratives Nachsteuern der Dokumentation bei Anpassungswünschen der Prüfer.

Steht eine Prüfung durch eine Benannte Stelle an?

Verlieren Sie keine Zeit durch unvollständige Dokumentationen. Lassen Sie uns Ihr Technical File für die Baumusterprüfung vorbereiten.

FAQ zu unserer Baumusterprüfung

Häufige Fragen und Antworten

Die wichtigsten Fragen zur Baumusterprüfung finden Sie hier in Kürze beantwortet.

Eine Baumusterprüfung durch eine Benannte Stelle ist Pflicht für Maschinen, die im Anhang IV der Maschinenrichtlinie gelistet sind, WENN diese nicht oder nur teilweise nach harmonisierten Normen (die alle relevanten Sicherheitsanforderungen abdecken) konstruiert wurden.

Die Verordnung (EU) 2023/1230 verschärft die Regeln: Für bestimmte Hochrisiko-Maschinen (im neuen Anhang I, Teil A gelistet) ist eine EU-Baumusterprüfung durch eine Benannte Stelle künftig in jedem Fall zwingend – selbst dann, wenn harmonisierte Normen vollständig angewendet wurden.

Nein. Die offizielle Bescheinigung darf ausschließlich von akkreditierten, unabhängigen „Benannten Stellen“ (z. B. TÜV) ausgestellt werden. Wir agieren als Ihr fachlicher Vertreter und Dokumentations-Dienstleister, der sicherstellt, dass die Prüfstelle alle Unterlagen in der geforderten Qualität erhält, um die Prüfung erfolgreich abzuschließen.

Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Benannte Stelle die EG-Baumusterprüfbescheinigung aus. Sie dient als Basis für Ihre EG-Konformitätserklärung. Wir unterstützen Sie anschließend dabei, die Serienfertigung dokumentarisch so abzusichern, dass jedes Folgeprodukt exakt dem geprüften Baumuster entspricht.

Die Bescheinigung ist in der Regel auf fünf Jahre befristet. Vor Ablauf dieser Frist muss der Hersteller die Benannte Stelle bitten, die Bescheinigung zu überprüfen und zu verlängern. Dies erfordert einen Abgleich der Dokumentation mit dem dann aktuell gültigen Stand der Technik (neue oder geänderte Normen). Wir unterstützen Sie bei diesem zyklischen Dokumenten-Update, damit die Verlängerung reibungslos verläuft.

Jede Modifikation an der Maschine oder Anlage, die Auswirkungen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz haben könnte, muss der Benannten Stelle zwingend gemeldet werden. Die Prüfstelle entscheidet dann, ob eine neue oder ergänzende Baumusterprüfung erforderlich ist. Eine lückenlose und systematische Änderungsdokumentation in Ihrem Technical File ist hierfür essenziell.

Die Pflicht zur Baumusterprüfung (sofern harmonisierte Normen nicht vollständig greifen) gilt für alle Produkte, die im Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. künftig im Anhang I der EU-Maschinenverordnung gelistet sind. Das umfasst neben kompletten Maschinen (wie Fahrzeughebebühnen oder bestimmten Pressen) explizit auch Sicherheitsbauteile, wie z. B. Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen oder Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.

Die EU-Baumusterprüfung (Modul B) bescheinigt ausschließlich, dass der technische Entwurf (das Baumuster) den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Um das Produkt verkaufen zu dürfen, muss der Hersteller für die anschließende Serienfertigung durch interne Fertigungskontrollen (Modul C) sicherstellen und dokumentieren, dass alle produzierten Endgeräte exakt mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen.